Praxis für Psychotherapie
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Bei einer Psychotherapie muss zunächst in zwei Herangehensweisen unterschieden werden: Einmal aus der des Therapeuten und einmal aus der Sicht des Klienten.
So verhält es sich auch bei einer Vielzahl von Störungen, das heißt, die Fragen müssen immer gezielt auf das entsprechende Leiden gestellt sein. Weiterhin ist es im Erstgespräch die Aufgabe, auf die verschiedenen Möglichkeiten der Therapie einzugehen. Hierbei kann der zukünftige Klient durch erste Zielsetzung mitentscheiden, wie er behandelt werden möchte.
Aus der Sicht des Klienten, der eine Beratung sucht, sollte zunächst eine Sache ganz klar sein: Er muss sich seiner Probleme bewusst sein. Je klarer er sich dessen ist, umso erfolgreicher kann die Therapie werden. Dazu gehört auch, dass der Psychologe von Beginn an als Vertrauensperson dient. Ihn bewusst anzulügen, um sich selbst zu schützen, verringert die Wahrscheinlichkeit auf eine positive Beendigung der Therapie.
Der Klient muss sich also im Klaren sein, dass er an einer Erkrankung leidet und sollte den Weg zur Behandlung selbst gefunden haben und nicht von Freunden und Familie geschickt worden sein. Offen und ehrlich muss dem Therapeuten im Beratungsgespräch gesagt werden, warum man sich an ihn wendet. Dazu gehört auch zu sagen, wie sich die Störungen im Alltag bemerkbar machen. Sollte noch keine Diagnose/Überweisung vorliegen, erkennt der zu behandelnde Therapeut anhand der Ereignisschilderungen des Klienten, ob eine Therapie indiziert ist oder nicht.
Einigen sich beide Parteien im Erstgespräch auf den Beginn einer Behandlung, gibt es für den Klienten in den meisten Fällen noch einen Anamnesebogen mit nach Hause. Für diese Art gezielte Befragung kann sich der Betroffene viel Zeit lassen, um die Ursprünge, den Verlauf und die Äußerungen des Krankheitsbildes in schriftlicher Form für den Psychologen zu schildern.